| Angabe der Gründe des Arbeitgebers gegenüber abgelehnten Bewerbers? |
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Angabe der Gründe des Arbeitgebers gegenüber ablehnten Bewerbern? Generalanwalt des EuGH verkündet am 12. Januar 2012 die Schlussanträge zur Frage, ob der Arbeitgeber abgelehnten Bewerbern die Gründe der Ablehnung darlegen muss Die Anträge stellen zwar kein Urteil des EuGH dar, geben aber einen wichtigen Hinweis zu einem möglichen Trend der Entscheidung. Im Rahmen der Antidiskriminierungsdebatte stellte sich immer wieder die Frage, ob ein abgelehnter Bewerber einen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Auskunft darüber hat, ob und aufgrund welcher Kriterien ein anderer Bewerber eingestellt wurde. Gilt die Verweigerung der Auskunft als Indiz für das Vorliegen einer behaupteten Diskriminierung?
Unabhängig von der schwierigen und kontroversen juristischen Situation stellt sich auch die Frage der Handhabung einer derartigen Pflicht des Arbeitgebers zur Auskunft. Sollte der EuGH eine Auskunftsverpflichtung des Arbeitgebers bejahen, wird auf die entsprechenden Personalabteilungen oder Verantwortlichen eine Menge Arbeit warten, da die Entscheidungsprozesse letztlich transparent gestaltet werden müssen. Hintergrund der Vorlage an den EuGH war die Klage eines abgelehnten Bewerbers auf Schadensersatz wegen Diskriminierung wegen eben einer abgelehnten Bewerbung. Bis zum BAG hatte die Klage keine Aussicht auf Erfolg, das BAG sah sich zur Entscheidung außer Stande, weil auch in diesem Fall europäisches Recht zur Auslegung entscheidungsrelevant sei (BAG, 8 AZR 287/08).
Uwe Karsten |